Als freiberufliche/r TheaterpädagogIn ergibt sich häufig das Problem der Umsatzsteuerbefreiung.

Viele von uns sind an unterschiedlichen Schulen tätig. Schulen und Hochschulen sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, müssen dafür aber einen Antrag beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragen, wenn sie freiberufliche Theaterpädagogen (oder sonstige Honorarkräfte) beschäftigen. Theoretisch müsste sich jede/r, der/die auf Honorarbasis an einer Schule arbeitet, von der Schule eine entsprechende Befreiung der Umsatzsteuer zeigen lassen.

Was viele nicht wissen, ist die Möglichkeit, sich als TheaterpädagogIn grundsätzlich für alle Tätigkeiten in Schule oder Hochschule von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Dafür muss ein formloser Antrag an das MWK gestellt werden.

https://www.mwk.niedersachsen.de/themen/kultur/kultur-in-niedersachsen-19109.html

Auf dieser Website finden sich unten am rechten Rand Informationen zum USt-Befreiung für MusikerInnen und Musikschulen.

Wundert euch nicht, dass sich dieses nur auf MusikpädagogInnen bezieht. Es wird daran gearbeitet, dass es demnächst auch ein Infoblatt speziell für TheaterpädagogInnen gibt. Das Vorhandene gilt bis dahin aber auch für uns Theaterpädagogen. Der Antrag ist formlos und relativ einfach zu stellen und ein entsprechender Bescheid erleichtert beim Finanzamt so einige Erklärungsnot. Bei Fragen kann man sich an Frau Dellbrügge (Tel.: 0511-1202488) im MWK erkundigen, die die Anträge bearbeitet.