Coronavirus-Information
Hilfe für Theaterpädagog*innen
KSK - Aktuelle Hinweise
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Dies kann für die Betroffenen ganz erhebliche und bedrohliche Auswirkungen haben. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, die auf der Website der KSK nachzulesen sind.
Wege zur finanziellen Unterstützung
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
Sachverhalt:
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
- Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
- Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
- Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körper-schaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berück-sichtigt.
- Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Finanzen
Hilfen für Künstler:innen und Kreative
Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Der Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.
Quelle: Die Bundesregierung
Niedersachsen schnürt Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler, PM des nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Niedersachsen schnürt Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler
Thümler: „Wir helfen schnell und unbürokratisch“
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wird Niedersachsen Künstlerinnen und Künstlern schnell und unbürokratisch helfen. „Den Kulturbetrieb in Niedersachsen trifft die aktuelle Krise besonders stark“ so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Künstlerinnen und Künstler werden mit einer Welle von Absagen konfrontiert. Viele Existenzen sind bedroht. Um hier schnell und unbürokratisch zu helfen, stellen wir in Niedersachsen gerade ein Hilfspaket auf die Beine. Gleichzeitig ist es zutiefst beeindruckend, wie kreativ Kulturschaffende sich mit der neuen Realität arrangieren und kulturelle Teilhabe in den digitalen Raum verlagern. Unsere Kultur lebt – digital! Ich denke da z.B. an per Live-Stream in den Sozialen Medien übertragenen Konzerte, Lesungen und künstlerische Darbietungen. Es würde mich freuen, wenn solche Angebote hohe Klickzahlen generieren würden, um den Künstlerinnen und Künstlern ein unüberhörbares Signal zu senden: „Wir schätzen Eure Arbeit! Wir stehen Euch bei! Wir freuen uns darauf, wieder gemeinsam Kunst und Kultur zu genießen und miteinander zu teilen!“
Die Landeshilfe für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen.
Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach unserem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier haben wir die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden.
Zuschüsse können für das erste Programm seit heute bei der NBank beantragt werden. Die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Zuschüsse können für das erste Programm seit heute bei der NBank beantragt werden. Die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Diese beiden Säulen ergänzen das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Einzelheiten zum Bundespaket finden Sie unter
Hilfspaket der Bundesregierung für Selbständige: Kulturrat fordert entsprechenden Anteil für den Kulturbereich
Pressemitteilung
Kulturbereich bietet seine Strukturen an, um die Verteilung der Mittel zu organisieren und damit die öffentlichen Verwaltungen zu entlasten
Berlin, den 19.03.2020. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass ein spezielles Hilfspaket für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen geschaffen werden soll.
Der Deutsche Kulturrat war gestern an Gesprächen mit Arbeitsminister Hubertus Heil, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kulturstaatsministerin Monika Grütters beteiligt und hat in dem Gespräch auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft verwiesen. Der Kultur- und Kreativwirtschaft sind 256.000 Unternehmen zu zurechnen. Daneben sind rund 600.000 Selbständige, einschließlich der Künstlerinnen und Künstler, in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätig. Darunter sind rund 340.000 sogenannte Mini-Selbständige mit einem Umsatz unter 17.500 Euro/Jahr. (…)
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Gebündelte Informationen bietet die Seite des Deutschen Kulturrats
Der Deutsche Kulturrat stellt auf seiner Seite Informationen zu den Themen Förderung und Kulturpolitik zusammen.
Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger leistet Sofortnothilfe
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Der Betrag stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA für solche Zwecke ihr Vermögen hinterlassen.
Arbeitskreis Kulturverbände Niedersachsen
Der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände setzt sich für die Interessen und Belange der Kultur und der kulturellen Bildung in Niedersachsen betreffs der Folgen der Covid-19 Pandemie in Niedersachsen ein.
Neben einem Brandbrief an den Ministerpräsidenten, den Minister für Wissenschaft und Kultur und die Fraktionen im niedersächsischen Landtag am 13.03.2020 hat der Arbeitskreis am 18.03.2020 einen Brandbrief an die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags versendet.
Am 23.03.2020 hat der AKKU einen dritten Brandbrief an den Minister für Wissenschaft und Kultur
und die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags verschickt.